Technische Prüfungen

Vorschriften, Gesetze, Verordnungen – wir kümmern uns für Sie um die Durchführung der geforderten Prüfungen. Unsere Techniker sind qualifiziert, die Prüfungen nach Medizinproduktegesetz (MPG) und § 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) durchzuführen.


Elektrische Prüfung (BWG) 

Leistungsbeschreibung:

Elektrische Sicherheit von

  • Ortsfesten Medizinprodukten nach § 6 MPBetreibV
  • Ortsveränderlichen elektrischen Medizinprodukten nach DGUV Vorschrift 3, § 6 MPBetreibV
Sichtprüfung und folgende Messungen
  • Ableitstrom vom Anwendungsteil 
  • Schutzleitermessung bei Schutzklasse I
  • Geräteableitstrom Ersatz- oder Differenzstrommessung Messung und Dokumentation des Isolationswiderstandes 
  •  Erstellung eines Verzeichnisses, Prüfprotokoll und Prüfplakette
Prüfungsintervall - alle 2 Jahre

Ich benötige einen Termin für die elektrische Prüfung
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Ihre Vorteile:

  • Fest kalkulierbare Kosten
  • Zeitersparnis
  • Sicherheit bei Praxisbegehungen – alles rechtssicher dokumentiert
  • Senkung der Reparaturkosten – durch regelmäßige Wartung
  • Verringerung der Ausfallzeiten
Die monatliche Kostenpauschale für Ihre Praxis wird individuell anhand der Ausstattung der dentalmedizinischen Geräte bestimmt. Unsere Fachberater beraten Sie vor Ort zu unseren attraktiven Paketpauschalen.